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Rechtliche Vorraussetzungen Für Vorderladerschützen und Jäger war es schon immer eine Herausforderung, die Jagd mit Schwarzpulverwaffen auszuüben. Dieser Bericht soll dazu dienen, die Rahmenbedingungen aufzuzeigen, ballistische Daten zu liefern und Ausrüstungstipps zu geben. Schließlich sollen andere Jäger ermuntert werden, mitzuwirken. Was der Gesetzgeber vorschreibt | Gemäß § 2 Abs. 1, Ziffer 1 und 2 BJagdG i. d. Fassung vom 29. September 1976, geändert am 26. März 2008 (BGBl. IS. 426) unterliegen folgende Tierarten dem Jagdrecht: Der § 2 Abs. 2 Ziffer 3 und 4 des BJagdG teilt das Wild in zwei Arten auf:
Gemäß § 19 Abs. 1, Ziffer 2 BJagdG i. d. Fassung vom 29. September 1976, geändert am 26. März 2008 (BGBl. IS. 426) ist es verboten
Rechtliche Einstufung | Wie die DEVA (Deutsche Versuchs- und Prüf-Anstalt für Jagd- und Sportwaffen e. V.) im Auftrag des DJV (Deutscher Jagdschutzverband e. V.) in einem Schreiben vom März 2007 klarstellte, gelten die Energiewerte des § 19 BJagdG nur für Büchsenpatronen und Waffen, welche diese verschießen. Das Flintenlaufgeschoß unterliegt dieser Regelung nicht! Somit können Vorderladergeschosse den Flintenlaufgeschossen gleichgestellt werden, die ohne Einschränkung auf jegliches Wild eingesetzt werden dürfen. Das Flintenlaufgeschoß wird häufig bei Drückjagden auf Schalen- und Rotwild verwendet. Auf Anfrage teilte die DEVA im Herbst 2006 mit, daß die Vorderladerjagd in Deutschland legal sei, aber nicht gern gesehen werde, weil sie angeblich nicht weidgerecht ist. Ferner teilte die DEVA mit, daß die vorgegebenen Mindestenergiewerte nach dem Bundesjagdgesetz für Vorderlader-Waffen nicht gültig seien, da diese nur für Büchsenpatronen beziehungsweise Waffen, die Büchsenpatronen verschießen, gelten. Vorderlader-Waffen und Flintenlaufgeschosse seien davon nicht betroffen.
Aufgrund der Präzision können Flintenlaufgeschosse nur bis zu einer Entfernung von 50 Metern eingesetzt werden, während Vorderladergeschosse aus gezogenen Läufen noch auf 100 Metern gute Streukreise bringen. Bezüglich der Verwendung von Schwarzpulver-Patronenmunition sind die Energiewerte des Bundesjagdgesetzes natürlich gültig und einzuhalten. Mit der Winchester Mod. 1876 von Chaparral Arms ist das kein Problem. Hier die Ladedaten von unserem Hunting-Team Mitglied Jürgen Hausen:
Unfallverhütungsvorschrift "Jagd" | Im Übrigen gilt auch für die Vorderladerjagd die Unfallverhütungsvorschrift "Jagd" (VSG 4.4) der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Eine Vorderladerwaffe kann im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift "Jagd" als entladen gelten, wenn das Zündhütchen entfernt ist (Perkussionswaffe) oder kein Zündkraut auf der Pfanne ist (Steinschlosswaffe) und der Hahn in der Ruheraste steht. Dadurch ist es gefahrlos möglich, Hindernisse zu übersteigen und Hochsitzeinrichtungen zu besteigen oder zu verlassen. Das vollständige Entladen der Waffe findet vor Verlassen des Reviers mittels CO2-Ausbläser, der Treibladung und Geschoß ausbläst, oder durch die Schußabgabe an speziellen Entladestellen statt. Ferner kann ein Vorderlader mit Seitenschloß zuverlässig gesichert werden, in dem der Hahn in die Lade-/Sicherheitsraste gebracht wird. In dieser Raststellung kann der Abzug nicht betätigt werden. Moderne In-Line Vorderlader verfügen über einen Sicherungsknopf. Waffen | Die Jagd mit Schwarzpulverwaffen kann grundsätzlich mit jeder gezogenen Waffe ab Kaliber .45 ausgeübt werden. Die Art der Zündung ist ebenfalls unerheblich. Aus technischen Gründen ist jedoch der Perkussionszündung den Vorzug zu geben. Das Zündhütchen ist weniger störanfällig, zündet witterungsunabhängig und hat nahezu die Zündzeit einer Hinterladerbüchse für Patronenmunition. Sämtliche Waffen mit Lunten- oder Funkenzündung geraten bei feuchtem oder sehr kaltem Wetter an ihre Grenzen und werden dann zum Ärgernis. Aber dennoch steht einer Steinschloßbüchse nichts im Wege, wenn man sie im Frühjahr oder Sommer benutzt. In den USA gibt es eine besondere Jagdsaison, wie z. B. die "Pennsylvania Special Flintlock Season", bei der nur mit Steinschloßbüchsen gejagt wird. Hierfür gibt es spezielle Steinschloßgewehre mit herausschraubbaren Schwanzschrauben, wie z. B. die Traditions PA Pellet oder die Thompson/Center Fire Storm, die speziell für Schwarzpulverpresslinge ausgelegt sind. Werden Perkussions-Hinterlader verwendet, sollten Papierpatronen eingesetzt werden (z. B. Sharps Rifle 1859/1863). Die Verwendung von Patronenwaffen ist analog den Waffen für Nitromunition. Alle Vorderladerwaffen mit Seitenschloß verfügen über drei Raststellungen:
Wird eine gezogene Vorderladerwaffe verwendet, gilt die besondere Beachtung der Dralllänge. Die Dralllänge gibt an, wie viele Umdrehungen das Geschoß auf einer bestimmten Strecke im Lauf erhält. Die Angabe bei Vorderladern ist immer in Zoll. Die Faustformel lautet bei der Dralllänge: "Lange Geschosse = kurzer Drall, kurze Geschosse = langer Drall." Es gibt Läufe mit kurzem Drall, langem und auch mittlerem Drall. Waffen mit langem Drall haben meist 1 in 60" (auch schreibweise 1:60"), das heißt, das Geschoß erhält eine Umdrehung auf einer Länge von 60 Zoll (152,40 cm). Dieser lange Drall ist insbesondere für gepflasterte Rundkugeln geeignet, deshalb sind Repliken der so genannten Long Rifles damit ausgestattet. Schußtests haben mitlerweile erwiesen, daß auch Maxi-Ball Geschosse aus Waffen mit langem Drall (1 in 66") enge Streukreise bringen. Waffen mit mittlerem Drall haben 1 in 48", also eine Umdrehung auf 48 Zoll (121,92 cm). Diese Dralllänge ist als universell zu bezeichnen, da sie sowohl für die Stabilisierung von Pflasterkugeln als auch Langgeschossen geeignet sind. Ferner gibt es noch den kurzen Drall von 1 in 28". Dies bedeutet 1 Umdrehung auf 28 Zoll (71,12 cm). Diese Dralllänge wird in modernen In-Line Vorderladern verwendet, aber auch bei Repliken und eignet sich für den Schuß mit modernen Vorderladergeschossen, wie z. B. Treibspiegelgeschosse und den Sabots. Dieser Drall ist für Pflasterkugeln nicht geeignet. Unter Berücksichtigung obiger Ausführungen, ist für die Jagd eine Waffe mit mittlerem Drall zu empfehlen, da somit sowohl Minié-Geschosse als auch Pflasterkugeln mit guter Präzision verschossen werden können. Waffen mit dieser Dralllänge werden vor allem von der italienischen Firma Investarm hergestellt, die in den USA von der Firma Lyman vertrieben werden. Sämtliche Investarm Hawken Rifles, die Hawken Hunter sowie die Great Plains Rifle weisen diese Dralllängen auf. Ferner gibt es für die Great Plains Rifle Wechselläufe in den Kalibern .45, .50 und .54 mit einer mittleren Dralllänge von 1 in 32", also 1 Umdrehung auf 32 Zoll (81,28 cm). Inwieweit die Waffen der anderen Hersteller geeignete Dralllängen aufweisen, muß individuell geprüft werden. Jedoch zeigt die Praxis der Schwarzpulver-Jagdnation USA, daß dort die Investarm bzw. Lyman-Produkte weit verbreitet sind, zur Zufriedenheit der dortigen Jäger. Geschosse für die Schwarzpulverjagd | Der § 19 BJagdG schreibt keine speziellen Geschosse vor. Es können daher alle gängigen Langgeschosse, wie z. B. Minié, Maxi-Ball, R.E.A.L. oder für Sharps-Waffen die speziellen Sharps-Geschosse sowie gepflasterte Rundkugeln verwendet werden. Der interessierte Schwarzpulverjäger kann sich aber auch mit jagdlichen Spezialgeschossen versorgen. Hier gibt es die verschiedensten Arten. Sehr beliebt bei US-Jägern ist das Hornady Great Plains Geschoß, ein Minié-Geschoß mit Hohlspitze, die Barnes Expander MZ Kupfergeschosse mit Hohlspitze und Sabot (Treibspiegel) als auch die Hornady HP/XTP und SST/ML-Geschosse, ebenfalls Hohlspitzgeschosse mit Sabot. Für Jäger, die auf die gute alte Rundkugel vertrauen, gibt es von Hornady die Hard Ball Rundkugeln aus Hartblei mit dem so genannten Plastic Patch, einem Treibspiegel aus Kunststoff mit den gleichen Eigenschaften der Sabots für Langgeschosse. Alle hier genannten Geschosse für Vorderlader sind bereits auf dem deutschen Markt erhältlich. Ausrüstung | Neben einer geeigneten Waffe für die Schwarzpulverjagd, ist die Ausrüstung ein wesentlicher Aspekt. Die hier angegebenen Vorschläge sind nicht vollständig und sollen nur als Anregung dienen. Eine Jagdtasche ist für Schwarzpulverjäger unverzichtbar, um seine Ladeutensilien und das nötige Werkzeug mitzuführen. Die Tasche ist in der Regel aus braunem Leder oder Segeltuch, hat eine große Innentasche sowie einige kleinere Innenfächer und einen großen Deckel. Die Jagdtasche soll beinhalten:
In der Praxis ist es ausreichend, wenn 5 bis 10 Ladungen und Geschosse mitgeführt werden. Während man die Geschosse in einem Innenfach der Jagdtasche aufbewahrt, kann das Pulver in Pulverröhrchen mitgeführt werden. Empfehlenswert sind auch die so genannten Speedloader. Das ist ein Plastikrohr mit einer Kappe an jedem Ende. Die Kappen sind mit dem Rohr gegen Verlust verbunden. Im Rohr befinden sich ein Langgeschoß oder eine gepflasterte Rundkugel und die erforderliche Menge Pulver. Zum Laden wird zunächst die Kappe auf der Seite mit dem Pulver entfernt und das Pulver in die Mündung geschüttet. Dann wird der Speedloader gedreht, die andere Kappe entfernt und das Geschoß mit dem Kugelstarter durch das Rohr des Speedloaders in den Lauf geschoben. Den Rest erledigt der Ladestock. Die Aufbringung des Zünders kann von Hand erfolgen oder mittels Zündhütchensetzer. Dieser hat sich besonders bei kalter Witterung und klammen Fingern bewährt. Pulverröhrchen und Speedloader müssen aus antistatischem Kunststoff bestehen, um statische Selbstzündungen zu verhindern. Werden Pflasterkugeln, zum Beispiel für die Fuchsjagd, verwendet, bietet sich ein so genannter Ladeblock an. Dieser Ladeblock ist ein rechteckiges Holzbrett mit 5 würfelaugenförmig angeordneten Bohrungen in jeweiliger Kalibergröße. In die Bohrungen werden fertig gepflasterte Rundkugeln geklemmt, die dann bei Bedarf direkt in die Mündung geladen werden. Der Ladeblock wird am Gürtel oder über der Schulter getragen. Ferner ist es ratsam, einen Fiberglas- oder Aluminium-Ladestock zu verwenden, der in die Halterung der jeweiligen Vorderladerwaffe passt, weil diese unzerbrechlich gegenüber den serienmäßigen Holzladestöcken sind. Fiberglas- und Aluminium-Ladestöcke sind im Zubehörprogramm des Fachhandels erhältlich. Jagdarten | Die Jagd mit Schwarzpulverwaffen kann in verschiedenen Formen ausgeübt werden:
Zusammenfassung | Die Idee einer Jagd mit Schwarzpulverwaffen in Deutschland ist neu und wurde bis dato noch nicht forciert. Dennoch stellt die Jagd mit Schwarzpulverwaffen in keinster Weise einen Gesetzesverstoß dar und ist auch nicht unweidmännisch oder ein Verstoß gegen die Grundsätze der deutschen Weidgerechtigkeit. Der Schuß aus einer Schwarzpulverwaffe im geeigneten Kaliber auf Schalenwild ist absolut tierschutzgerecht. Dies haben Beschussversuche auf ballistische Gelatine längst bewiesen. Es wäre auch kaum nachzuvollziehen, daß in einem Land wie den USA die Schwarzpulver- und Vorderladerjagd erlaubt wäre, wenn damit Wild nicht weidgerecht erlegt werden könnte. Gerade die US-Öffentlichkeit und auch die zuständigen Behörden der Bundesstaaten sind in dieser Hinsicht sehr sensibel. Dort besteht auch ein professionelles Wildtier-Management, welches als vorbildlich anzusehen ist. In der Bundesrepublik Deutschland erntet man für diesen Gedanken dagegen von einigen Leuten leider nur Ablehnung, die sich auf dem Niveau von platten Stammtischäußerungen, Ignoranz wissenschaftlicher Fakten, Polemik, persönlichen Anfeindungen und Beleidigungen bewegen. Dies soll uns aber in unserer Bestrebung nicht aufhalten. Alle ernsthaft interessierten Jäger sind eingeladen sich konstruktiv zu beteiligen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||